Kostenübernahme

Kosten der HBO-Behandlung


Kostenübernahme

Wir möchten allen Patientinnen und Patienten die HBO-Therapie ermöglichen. Kontaktieren Sie uns, wir kümmern uns um jeden individuellen Fall.

Kostenübernahme durch Versicherungen

  • Private Krankenkassen erstatten die Therapiekosten für die Hyperbare Sauerstofftherapie in der Regel. Die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten sofern eine fachärztliche Indikation gestellt wurde und die Anwendung der Therapie wissenschaftlich fundiert ist. → zu den Indikationen
  • Berufsgenossenschaften erstatten ähnlich der privaten Krankenkassen die Therapiekosten nach Empfehlung durch den Durchgangsarzt. Den Antrag auf Kostenübernahme übernehmen unsere Ärzte selbstverständlich für Sie, Ihr Einverständnis vorausgesetzt.
  • Beihilfe. Beamte im öffentlichen Dienst haben die Möglichkeit bei bestimmten Indikationen die Therapiekosten erstattet zu bekommen. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung.
  • Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten nur bedingt, abhängig von der Erkrankung. Dabei werden die Kosten nicht für alle von den Fachgesellschaften empfohlenen Indikationen erstattet. Ein Antrag auf Kostenübernahme kann jedoch immer auf Grundlage eines ärztlichen Attestes und einer Empfehlung zur hyperbaren Sauerstofftherapie gestellt werden. Die Krankenkasse entscheidet dann mit Hilfe der vorhandenen Informationen im Sinne einer Einzelfallentscheidung.
  • Selbstzahler. Sollte die Übernahme der Behandlungskosten für die HBO-Therapie durch die Versicherungen nicht oder nur teilweise übernommen werden, besteht die Möglichkeit die Behandlungskosten ggf. über Ratenzahlung zu erstatten. Bevor dies der Fall ist, sprechen Sie mit uns. Wir werden mit unserer Erfahrung und dem fundierten Behandlungskonzept bei Ihrer Krankenkasse eine Kostenübernahme anstreben.

Rufen Sie uns gerne an: +49 (0)241/84044

Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Termin in unserer Sprechstunde. Der Empfang ist aktuell telefonisch Mo-Fr von 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr besetzt.